Stiftung der Freunde und Förderer der RWTH Aachen
Im Jahr 2000 gründeten die Freunde und Förderer der RWTH Aachen e. V. die Stiftung: „pro RWTH - Stiftung der Freunde und Förderer der RWTH Aachen“ und statteten sie mit einem Anfangs- kapital in Höhe von 1 Mio. DM aus.
Mit Datum vom 7.9.2001 wurde die Stiftungssatzung von der Stiftungsbehörde beim Regierungspräsidenten in Köln genehmigt. Die Stiftung ist gemeinnützig.
Zweck der Stiftung ist nach § 2 dieser Satzung „die Förderung der Wissenschaft, verwirklicht durch das Beschaffen von Mitteln für den steuerbegünstigten Verein „Freunde und Förderer der RWTH Aachen e.V.“ zur Verwirklichung seiner steuerbegünstigten Zwecke“. Letztere umfassen alle Aktivitäten der Freundesgesellschaft.
Die Verwendung der Stiftungsmittel wird im Einzelnen von einem Kuratorium festgelegt, dem nach der Satzung der Vorsitzende der Freundesgesellschaft, der Rektor der RWTH sowie ihr Schatzmeister und ihr Schriftführer angehören.
Das Kuratorium ist bestrebt, das Stiftungkapital in den nächsten Jahren durch die Einwerbung von Zustiftungen deutlich zu erhöhen. Zustiften können Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften. Stifter, die der proRWTH-Stiftung mindestens 100.000 Euro ohne Zweckbestimmung zuwenden, können als Mitglied in das Kuratorium berufen werden.
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